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Bibliotheksordnung:

  1. Jeder Schüler des BG/BRG und der HTL Mössingerstraße ist berechtigt, die Bibliothek zu benützen, sofern er die Bibliotheksordnung nicht verletzt.
  2. Das Betreten der Schulbibliothek mit Straßenschuhen ist nicht gestattet.
  3. Das Betreten der Bibliothek mit Ess- und Trinkbarem ist nicht gestattet.
  4. Die Schultaschen sind in der Ablage abzulegen.
  5. Die Entlehnfrist für Bücher dauert zwei Wochen, für Zeitschriften eine Woche, für Video-, Audio-Kassetten und CD-ROMs einen Tag, nach Ablauf der angegebenen Frist sind die Bibliotheksentlehnungen UNBEDINGT zu retournieren. Bei Überziehungen wird eine Mahngebühr eingehoben.
  6. Jede Bibliotheksbenützung ist von der jeweiligen Lehrkraft im Formular „Bibliotheksbenützung“ (liegt am Schreibtisch) einzutragen.
  7. Wenn in der Bibliothek Unterrichtseinheiten oder andere Veranstaltungen (Lesungen etc.) stattfinden, bleibt sie auch während der aufgeschlagenen Öffnungszeiten geschlossen.
  8. Beschädigte Bücher bzw. CDs und DVDs müssen vom Entlehner ersetzt werden.

 

Die zentrale Schulbibliothek soll für 2000 Schüler Bildung, Hilfe, Ausgleich, Unterhaltung sein. In diesem Sinne sind alle ersucht, die Bibliotheksordnung einzuhalten.

In der Schulbibliothek ist eine Präsentationsstation mit Beamer benützbar und es sind 6 PC-Schülerarbeitsplätze eingerichtet!